Die in der nachstehenden Bürgerinformation Nr. 81 angeführten Anordnungen und Regelungen wurden nach dem Stand vom 15.03.20 verfasst. Bitte verfolgen sie die aktuelle Lage in den Medien. Durften die Restaurants am 15.03.20 noch unter bestimmten Bedingungen öffnen, so müssen Sie ab sofort schließen. Leistungen im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf dürfen nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbracht werden.
Die aktuelle Bürgerinformation vom 15.03.2020 finden Sie hier: